AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ADLERWERK e.K. Stand: [01/2026]

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge über Planung, Lieferung und Montage von Überdachungssystemen durch ADLERWERK e.K. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung unseres Angebots zustande. Erfolgt der Vertragsschluss auf einer Messe, gilt dieser als in Geschäftsräumen geschlossen. Ein technisches Aufmaß nach Vertragsschluss dient ausschließlich der Maßkontrolle und technischen Konkretisierung.

3. Leistungsumfang

Maßgeblich sind ausschließlich Angebot und Auftragsbestätigung.

Nicht Bestandteil unserer Leistungen sind insbesondere:

  • statische Berechnungen durch externe Statiker
  • Einholung behördlicher Genehmigungen
  • Fundament- oder Erdarbeiten
  • Elektroanschlüsse an das Hausnetz

Der elektrische Anschluss hat bauseits durch einen Fachbetrieb zu erfolgen.

4. Maßanfertigung & Produktionsbeginn

Unsere Systeme werden individuell gefertigt. Die Produktion beginnt erst nach technischer Freigabe und Eingang der vereinbarten Anzahlung. Mit Produktionsbeginn liegt eine kundenspezifische Maßanfertigung vor. Ein Widerrufsrecht besteht in diesem Fall nicht.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Modelle:

  • 75 % Anzahlung, 25 % nach Montage oder
  • 100 % Vorkasse mit 3 % Skonto

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig.

6. Produktionszeiten

Die durchschnittliche Produktionszeit beträgt 8–12 Wochen ab Produktionsfreigabe. Hierbei handelt es sich um Erfahrungswerte. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Maschinenausfälle oder Lieferengpässe verlängern die Frist angemessen.

7. Montage & Mitwirkung

Nach Fertigstellung erfolgt die Terminabstimmung binnen einer Woche. Die Montage soll innerhalb von vier Wochen stattfinden.

Verzögert der Kunde die Durchführung oder verschiebt vereinbarte Termine, trägt er die hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere:

  • Verladung und erneute Verladung
  • Transport- und Fahrtkosten
  • Personal- und Wartezeiten
  • Dispositionsaufwand

Bei Annahmeverzug entstehen Lagerkosten in Höhe von 12,00 € pro m² pro angefangene Woche.

8. Aufmaß & Beratung

Das Vor-Ort-Aufmaß ist kostenpflichtig.Die Vergütung ist auch dann geschuldet, wenn kein Auftrag zustande kommt.Fahrtkosten können zusätzlich berechnet werden.

9. Abnahme & Zahlung

Nach Montage erfolgt die Abnahme.Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme oder Zurückhaltung der Zahlung.Verweigert der Kunde die Abnahme ohne wesentlichen Grund, sind wir berechtigt, die Baustelle zu verlassen. Eine Übergabe von Steuerungen oder Einweisung erfolgt erst nach Abnahme.Mit Abnahme ist die Restzahlung binnen 7 Tagen fällig.

10. Kündigung vor Produktionsbeginn

Kündigt der Kunde vor Produktionsbeginn, ohne dass wir dies zu vertreten haben, ist eine pauschale Vergütung von 20 % des Gesamtpreises geschuldet.

11. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

12. Gerichtsstand

Für Unternehmer ist Gerichtsstand unser Firmensitz.Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

13. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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